VINCI Energies verpflichtet sich, die Webseite www.actemium.ch gemäss Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) vom 13. Dezember 2002 und der Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsverordnung, BehiV) vom 19. November 2003 barrierefrei zu gestalten.
Die diesbezügliche Politik und ein Aktionsplan werden derzeit erarbeitet und anschliessend in Form eines mehrjährigen Leitplans und eines Aktionsplans für das jeweilige Jahr veröffentlicht.

Stand der Einhaltung
Die Webseite www.actemium.ch entspricht derzeit noch nicht den Anforderungen des allgemeinen Regelwerks zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Prüfungsergebnisse
Die Prüfung auf Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen läuft. Die Ergebnisse werden, sobald sie vorliegen, auf dieser Seite bekanntgegeben.

Nicht barrierefreie Inhalte
Prüfung im Gang.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01/01/2021 erstellt.

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